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Oktoberfest-Attentat
Neue Ermittlungen laufen

"Mord verjährt nicht": So kommentierte Generalbundesanwalt Harald Range, dass er die Ermittlungen zum Attentat auf das Oktoberfest im Jahr 1980 nun wieder aufgenommen hat. Der Grund: Eine bislang nicht bekannte Zeugin hat neue Angaben gemacht.

11.12.2014
    Mit Tüchern zugedeckte Todesopfer liegen neben Blutlachen am Tatort des nächtlichen Anschlages auf dem Münchner Oktoberfest am 26.9.1980.
    34 Jahre nach dem Attentat will der Generalbundesanwalt neu ermitteln (picture-alliance / dpa / Istvan Bajzat)
    Am 26. Oktober 1980 ereignete sich der laut Generalbundesanwalt "schwerste rechtsterroristische Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland." 13 Menschen wurden getötet, mehr als 200 verletzt - fast 70 von ihnen schwer. Abends nach 22 Uhr explodierte die Rohrbombe, die laut Wikipedia aus einer "entleerten britischen Mörsergranate" bestand, die mit Sprengstoff gefüllt und in einen mit Schrauben und Nägeln versehenen Feuerlöscher gesteckt worden war.
    Der Attentäter selbst wurde bei der Detonation auch getötet. Es handelte sich um Gundolf Köhler, damals 21 Jahre alt und Anhänger der rechtsextremen "Wehrsportgruppe Hoffmann". Zunächst gingen die Behörden davon aus, dass er als Einzeltäter gehandelt hatte.
    In seiner Mitteilung lässt der Generalbundesanwalt die bisherigen Ermittlungen noch einmal Revue passieren. Zunächst lag der Fall bei seinem Vorgänger Kurt Rebmann. Das Verfahren wurde im Herbst 1982 eingestellt, obwohl es umfangreiche Ermittlungen im Umfeld des Attentäters gegeben hatte. Doch, so Range in seiner Mitteilung: "Am Ende ließ sich der Verdacht auf weitere Tatbeteiligte oder Hintermänner des Anschlags jedoch nicht hinreichend erhärten."
    Sogar Stasi-Offiziere befragt
    Die Bundesanwaltschaft prüfte nach 1982 wiederholt, ob die Ermittlungen wieder aufgenommen werden müssten. Dabei wurden auch Stasi-Unterlagen gesichtet und ehemalige Stasi-Offiziere befragt, ebenso wie eine frühere Angehörige rechtsextremistischer Kreise.
    Was die neue Zeugin nun für Angaben gemacht hat - das teilte Harald Range in der Erklärung nicht mit. Dort ist nur die Rede von "konkreten Ermittlungsansätzen". Der Generalbundesanwalt stellt aber auch klar, dass sich die neuen Ermittlungen keinesfalls auf die Zeugin beschränken. Vielmehr soll allen Ansatzpunkten nachgegangen werden - "erneut und umfassend".
    Die "Süddeutsche Zeitung" hatte vor gut zwei Wochen schon berichtet, dass die Wiederaufnahme der Ermittlungen geprüft wird. Damals bestätigte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft, dass der Opferanwalt Werner Dietrich Ende September einen Antrag gestellt habe - er hatte offenbar die besagte Zeugin ausfindig gemacht. Und sie kann demnach einen möglichen Mittäter namentlich benennen. Die Zeitung schrieb vor einigen Tagen zudem von weiteren Personen, die bereit sein sollen, auszusagen.
    (jcs/vic)