Unerlaubte Datensammlung
OLG Naumburg: Meta muss Nutzer Schadenersatz zahlen

Der Facebook-Konzern Meta muss nach einer Gerichtsentscheidung zwei Klägern aus Sachsen-Anhalt wegen unerlaubter Datenverarbeitung Schadenersatz zahlen.

    Zu sehen ist das Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt
    Das Oberlandesgericht Naumburg (Archivbild). (picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Jan Woitas)
    Das urteilte das Oberlandesgericht in Naumburg. Demnach konnte das Unternehmen mithilfe seiner sogenannten Business-Tools selbst dann Kundendaten ausspähen und sammeln, wenn die Betroffenen gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt waren. Das sei rechtswidrig, hieß es.
    Den beiden Klägern wurde ein Schadenersatz von 1.200 Euro beziehungsweise 1.250 Euro zugesprochen. Zudem verpflichtete das Gericht den Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business-Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzerdaten. Beide Urteile sind rechtskräftig.
    (AZ: OLG Naumburg 9 U 124/24 und 9 U 44/25).
    Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.