Nach Ansicht des Oberlandesgerichts in Naumburg konnte das Unternehmen
mithilfe seiner sogenannten Business-Tools Kundendaten ausspähen und sammeln. Das funktionierte selbst dann, wenn die Betroffenen gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt waren. Das sei rechtswidrig, hieß es.
mithilfe seiner sogenannten Business-Tools Kundendaten ausspähen und sammeln. Das funktionierte selbst dann, wenn die Betroffenen gar nicht bei Facebook oder Instagram eingeloggt waren. Das sei rechtswidrig, hieß es.
Den beiden Klägern wurde ein Schadensersatz von 1.200 Euro beziehungsweise 1.250 Euro zugesprochen. Zudem verpflichtete das Gericht den Konzern zu einer generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die Business-Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzerdaten. Beide Urteile sind rechtskräftig.
(AZ: OLG Naumburg 9 U 124/24 und 9 U 44/25).
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
