Mittwoch, 08. Mai 2024

Streit um Testosteron-Werte
Olympiasiegerin Semenya hat Erfolg vor Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Doppel-Olympiasiegerin Caster Semenya im Streit um Testosteron-Werte Recht gegeben.

12.07.2023
    Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya bei einem Wettkampf im belgischen Liege.
    Die südafrikanische Leichtathletin Caster Semenya bei einem Wettkampf im belgischen Liege. (dpa / picture alliance / Jasper Jacobs)
    Die Richter entschieden mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei, dass die Sportlerin sexuell diskriminiert worden sei. Hintergrund sind Regelungen des Verbandes World Athletics (früher IAAF) für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen. Diese verlangen, dass Semenya ihren natürlicherweise erhöhten Testosteron-Wert durch Medikamente absenken muss. Die Sportlerin lehnt das ab und durfte daher nicht mehr bei Wettkämpfen starten. Ihre Prozesse vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht hatte sie verloren.
    Daraufhin zog sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser argumentiert nun unter anderem, der Athletin sei in der Schweiz nicht genügend institutioneller und verfahrensrechtlicher Schutz gewährt worden, um ihre Beschwerde wirksam zu prüfen - umso mehr, als sie glaubhafte Vorwürfe einer Diskriminierung präsentiert habe.
    Das Urteil hat für die 32-Jährige allerdings weitgehend nur symbolischen Charakter, da es die Regel von World Athletics an sich nicht infrage stellt - und Semenya damit auch keine Rückkehr geebnet wird.
    Diese Nachricht wurde am 12.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.