Mehr Verbraucherschutz im Netz
Online-Shops müssen ab heute "Widerrufsbutton" anbieten

Im Internet geschlossene Verträge können ab heute einfacher widerrufen werden.

    Das Wort "Widerrufsrecht" ist auf einem Computermonitor als Teil einer Widerrufsbelehrung eines Online-Händlers markiert.
    Bundestag und Bundesrat hatten im vergangenen Winter grünes Licht für die Einführung des Buttons gegeben. (picture alliance / dpa Themendienst / Andrea Warnecke)
    Ein in Kraft getretenes Gesetz verpflichtet Händler dazu, auf ihren Online-Seiten und in ihren Apps einen sogenannten "Widerrufsbutton" bereitzustellen. Das muss eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach zu nutzende Schaltfläche sein. Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Einkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, bei digitalen Gütern wie Streaming-Abonnements und bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen.
    Bundesjustizministerin Hubig (SPD) sagte, wenn ein Vertragsabschluss im Netz kinderleicht sei, müsse es auch der Widerruf sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband betonte, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Kritik übten hingegen Branchenverbände: So hieß es vom Handelsverband Deutschland, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
    Diese Nachricht wurde am 19.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.