Verfassungsbeschwerde
Partei BSW zieht wegen Bundestagswahlergebnis vors Bundesverfassungsgericht

Ein Jahr nach der Bundestagswahl zieht das Bündnis Sahra Wagenknecht vor das Bundesverfassungsgericht, um doch noch ins Parlament zu kommen. Am 18. Februar soll der Antrag auf Neuauszählung aller Stimmen in Karlsruhe eingereicht werden. Das gaben die Parteispitzen auf einer Pressekonferenz bekannt. Sollte das BSW mit der Klage Erfolg haben, könnte die Regierungskoalition ihre Mehrheit verlieren.

    Sahra Wagenknecht, Parteigründerin des BSW, spricht auf einer Pressekonferenz zur Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde neben dem Rechtsanwalt Christoph Degenhart.
    BSW reicht Wahlprüfungsbeschwerde ein. (dpa / Kay Nietfeld)
    Das BSW war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich mit 35 Abgeordneten im Parlament sitzen müsste. In dem Fall hätte die jetzige schwarz-rote Koalition allein keine Mehrheit gehabt. 
    Das würde auch gelten, wenn die Beschwerde des BSW in Karlsruhe Erfolg haben sollte und eine Neuauszählung tatsächlich mehr als fünf Prozent der Stimmen für die Partei ergäbe. Merz bräuchte dann womöglich einen weiteren Koalitionspartner oder könnte nur mit einer Minderheitenregierung weitermachen. Auch eine Neuwahl wäre denkbar.

    "Geht um Vertrauen in die Demokratie"

    Parteigründerin Wagenknecht erklärte, es gehe es nicht nur um das BSW, sondern um das Vertrauen in die Demokratie. Da das Ergebnis historisch einmalig knapp ausgefallen sei und es "belegbare Unregelmäßigkeiten" gegeben habe, könne niemand ausschließen, dass das BSW in Wirklichkeit doch mehr als fünf Prozent erreicht habe - das sei "sogar sehr wahrscheinlich".

    Partei sieht drei Fehlerquellen

    Das BSW hatte nach der Wahl recht kleinteilig eigene Überprüfungen angestrengt und von Auffälligkeiten berichtet. Parteichefin Mohamed sprach von drei Arten an Fehlern bei der Auszählung: BSW-Stimmen seien einer anderen Partei zugeordnet worden - vor allem der Partei Bündnis Deutschland wegen der Ähnlichkeit des Namens; gültige BSW-Stimmen seien bei der Auszählung übersehen worden, weil die Partei ungünstig auf dem Stimmzettel platziert gewesen sei; und gültige BSW-Stimmen seien als ungültig gewertet worden.
    In einer eigenen Hochrechnung zu möglichen Unregelmäßigkeiten in den rund 95.000 Wahlbezirken kommt die Partei auf ein "Potenzial falsch gezählter BSW-Stimmen" von rund 33.000 - also viel mehr als die fehlenden rund 9.500.

    Bundestag hat ausführlich geprüft

    Einsprüche des BSW hatte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags jedoch im vergangenen Jahr schon monatelang untersucht und nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet. Darunter waren auch Stellungnahmen aller Landeswahlleiter. Letztlich hielt eine breite Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet - nur die AfD wollte ihr stattgeben. Das Plenum des Bundestags lehnte eine Neuauszählung ab. 
    Diese Nachricht wurde am 10.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.