Vor Bundestags-Debatte
Patientenbeauftragter bei Organspende für Widerspruchslösung

In der Debatte um einen möglichen Paradigmenwechsel beim Thema Organspende wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Schwartze, für die sogenannte Widerspruchslösung.

    Ein Mann mit freiem Oberkörper hält einen Organspendeausweis in der Hand.
    Ein Organspenderausweis (Symbolbild) (picture alliance / CHROMORANGE / Michael Bihlmayer)
    Alle bisherigen Bemühungen hätten nicht zum Anstieg der verfügbaren Organe oder der Datenbank-Einträge geführt, sagte der SPD-Politiker der Funke-Mediengruppe. Auch bei einer Widerspruchslösung werde niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen. Demnach wären alle Menschen Organspender, die dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen. Aktuell gilt in Deutschland die sogenannte Zustimmungsregelung. Organe dürfen einer Person nach Eintreten des Hirntodes nur dann entnommen werden, wenn sie dem vor dem Tod ausdrücklich zustimmt oder wenn Angehörige einwilligen.
    Am Donnerstag debattiert der Bundestag über das Thema.
    Diese Nachricht wurde am 23.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.