Montag, 20. Mai 2024

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Polen wegen mangelnden Schutzes homosexueller Paare verurteilt

Polen hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Achtung des Privatlebens verwehrt.

13.12.2023
    Die polnische Nationalflagge auf dem Untergrund der Regenbogenflagge
    Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen wegen mangelnden Schutz homosexueller Paare. (Imago / ZUMA Wire)
    Das Gericht in Straßburgentschied, dass der polnische Staat seiner Pflicht nicht nachkomme, die Anerkennung und den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten. Geklagt hatten fünf homosexuelle Paare, die vergeblich versucht hatten, vor polnischen Standesämtern Ehen zu schließen.
    Das Straßburger Gericht hatte in diesem Jahr bereits Russland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine in vergleichbaren Fällen verurteilt.
    Diese Nachricht wurde am 13.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.