
Das Oberlandesgericht Hamm wies eine Unterlassungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen als unbegründet ab. Die Verbraucherschützer hatten der Tochterfirma DHL ein zu lasches Vorgehen bei der Ersatzzustellung vorgeworfen und eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erzwingen wollen. Die Firma nutze zu viel Spielraum, um das Paket bei einem Nachbarn abzugeben und nicht wieder mitnehmen zu müssen.
Das Oberlandesgericht konnte eine Benachteiligung der Kunden nicht erkennen. DHL erklärte, man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben. Die Ersatzzustellung funktioniere seit langem in den allermeisten Fällen reibungslos und werde von vielen Kunden geschätzt.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
