
Die Bundesanwaltschaft rechnet sie der militanten Neonazi-Gruppe "Sächsische Separatisten" zu. Die Beschuldigten müssen sich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Anklagepunkte verantworten. Zu der Gruppe gehörten laut der Bundesanwaltschaft zuletzt etwa 20 Mitglieder. Sie seien der Überzeugung gewesen, dass Deutschland vor dem Kollaps stehe und fest entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern. Dort hätten sie einen eigenständigen, an der NS-Ideologie ausgerichteten Staat errichten wollen.
Zu Beginn der Verhandlung stellte ein Verteidiger einen Antrag zum Ausschluss der Öffentlichkeit – das Gericht zog sich zunächst zur Beratung zurück.
Diese Nachricht wurde am 23.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
