
Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg vom Vorwurf des Betrugs frei, sprach ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Ballweg wurde vorgeworfen, von tausenden Unterstützern eine halbe Million Euro für "Querdenken"-Aktionen eingeworben, das Geld dann aber für private Zwecke verwendet zu haben.
Die "Querdenken"-Bewegung war während der Corona-Pandemie in Stuttgart entstanden und hatte sich bundesweit verbreitet. Sie richtete sich gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Diese Nachricht wurde am 31.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.