
Haftstrafen für Messerangriffe
Für besonders gefährliche Körperverletzung mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen ist in Zukunft eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. Dies gilt, wenn durch die Körperverletzung eine Person in Lebensgefahr gebracht wurde oder schwere gesundheitliche Schäden drohen. Bisher wird eine Tat mit Messer nicht immer als Verbrechen, also als schwere Straftat, geahndet.
Öffentliche Sicherheit bei Bewährungsentscheidung
Bei der Entscheidung, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, sollen Gerichte künftig auch das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit berücksichtigen. Bisher wird lediglich die Verteidigung der Rechtsordnung als Bewertungsmaßstab herangezogen.
Jugendstrafrecht bei Erwachsenen
Falls ein Gericht bei einer erwachsenen Person das Jugendstrafrecht anwendet, muss es das in Zukunft explizit begründen. Bundesjustizministerin Hubig sagte: "Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz."
Verkehrsdatensicherung durch die Länder
Die Ermittlungsbehörden der Länder sollen Telekommunikationsanbieter verpflichten können, Verkehrsdaten zeitlich befristet zu sichern. Dabei geht es um Informationen darüber, wer wann und wo mit wem kommuniziert hat. Bisher können das nur Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Für die Landespolizeien soll die Verkehrsdatensicherung allerdings nur möglich sein, wenn es Anhaltspunkte für eine begangene Straftat gibt oder eine Gefahrenlage besteht.
Weitere Punkte wie Standards für den Präventivgewahrsam
Als weitere Punkte vorgesehen sind unter anderem gemeinsame Standards für den Präventivgewahrsam und den Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie das Verbot, Spenden für terroristische Vereinigungen zu sammeln.
Weitere Informationen
Diese Nachricht wurde am 16.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
