Bundestag
Recht auf Reparatur von Elektrogeräten beschlossen

Der Bundestag hat ein Recht auf Reparatur für Verbrauchsgeräte beschlossen.

    Alte Elektrogeräte, die in einem Sammelcontainer gestapelt sind.
    Werden zu oft gehortet statt repariert: alte Elektrogeräte. (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Kühlschränken oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Bisher haben Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie tatsächlich reparieren kann. Die Neuregelung sieht zudem Anreize für Verbraucher vor. Mit dem Beschluss wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.
    Die Deutsche Industrie- und Handelskammer und der Verbraucherzentrale Bundesverband hatten im Vorfeld kritisiert, dass Formulierungen wie die "Reparatur zu einem angemessenen Preis" unklar seien.
    Diese Nachricht wurde am 26.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.