
Das Gericht in Straßburg begründete die Entscheidung damit, dass ein europäischer Staat nicht verpflichtet sei, polygame Ehen anzuerkennen. Der 56 Jahre alte Kläger lebt seit 2018 in den Niederlanden. Im Rahmen der Familienzusammenführung konnte er bereits eine seiner Frauen und die acht gemeinsamen Kinder nachkommen lassen. Die niederländischen Behörden verwehrten ihm jedoch, fünf weitere Kinder aus zwei anderen Ehen nachzuholen. Die Behörden verwiesen darauf, dass Polygamie in den Niederlanden verboten sei.
Diese Nachricht wurde am 08.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
