
Das sogenannte Weisungsrecht ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Es gilt im Falle der Landesjustizministerien gegenüber allen Staatsanwaltschaften des jeweiligen Bundeslandes. Rebehn betonte, hier bestehe die Möglichkeit, bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren. Er bekräftigte seine Forderung an die Bundesregierung, sich für eine Streichung der Regelung einzusetzen.
Diskussionen über das Weisungsrecht
Über das Weisungsrecht in Deutschland wird seit Jahren diskutiert. Befürworter verweisen darauf, dass die Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive seien und ohne die Regelung keiner demokratischen Kontrolle unterlägen. Die NRW-Landtagsabgeordnete Kampmann von der SPD wies auf der Plattform Abgeordnetenwatch zudem darauf hin, dass es rechtswidrig ist, ein Verfahren aus politischen Gründen einzustellen. Bei hinreichendem Tatverdacht müsse angeklagt werden.
Kampmann verwies aber auch auf eine Entscheidung des EuGH von 2019, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen der Weisungsbindung keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen. Sie hält es für sinnvoll, wenn Weisungen schriftlich erteilt werden müssen, begründet werden und in der Akte landen. Wer Einfluss nehme, würde so transparent offengelegt.
Diese Nachricht wurde am 14.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
