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Rollstuhl-Basketball
Groß darf bei Paralympics doch starten

Im Sommer hatte das Internationale Paralympische Komitee der deutschen Rollstuhl-Basketball-Nationalspielerin Barbara Groß die Spielberechtigung genommen. Ihre Behinderung könne nicht richtig zugeordnet werden, so die Begründung. Groß hätte so nicht an den Paralympics teilnehmen dürfen – diese Entscheidung hat das IPC jetzt wieder aufgehoben.

Von Maximilian Rieger | 14.12.2020
13.09.2016 in Rio de Janeiro: Viertelfinale im Rollstuhl-Basketball der Frauen. Es spielt Deutschland gegen Frankreich. Zu sehen sind unter anderem Fabienne Saint Omer-Delepine (Frankreich, Trikotnummer 9) Barbara Groß / Gross (Deutschland, Trikotnummer 15).
Rollstuhl-Basketballnationalspielerin Barbara Groß bei den Paralympics 2016 im Viertelfinale gegen Frankreich. (imago images / Conny Kurth)
"Für das Internationale Olympische Komitee bin ich auf die falsche Art behindert" – mit diesen Worten hat der Rollstuhl-Basbketballer George Bates im Sommer für viel Aufsehen gesorgt. Das IPC hatte ihm damals seine Spielberechtigung entzogen. Auch die deutsche Nationalspielerin Barbara Groß hatte die Nachricht bekommen, nicht an den Paralympics teilnehmen zu dürfen – diese Entscheidung hat das IPC jetzt aber aufgehoben.
Behinderung passe in keine anerkannte Kategorie
"Es fühlt sich an wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk." Mit diesen Worten zitiert der Deutsche Behindertensportverband Barbara Groß in einer Pressemitteilung. Die Silber-Medaillengewinnerin von Rio darf jetzt doch im kommenden Jahr bei den Paralympics starten.
Seit einem Autounfall sind ihre Knie- und Fußgelenke nur eingeschränkt bewegungsfähig – das Internationale Paralympische Komitte hatte ihr im Sommer trotzdem mitgeteilt, dass ihre Behinderung in keine der zehn anerkannten Klassen von Beeinträchtigungen passt, die einen Start bei den Paralympics erlauben.
Acht weitere Sportlerinnen und Sportler hoffen noch
Diese Einschätzung hat das IPC nach einem Einspruch von Groß und der Sichtung von medizinischen Unterlagen jetzt revidiert. Unklar ist, ob auch die anderen acht betroffenen Sportlerinnen und Sportler jetzt doch teilnehmen dürfen.
Zwischen dem IPC und dem Rollstuhl-Basketball-Weltverband gibt es schon seit Jahren Streit darüber, welche Art der Behinderung für eine Teilnahme ausreicht. Eine englische Universität arbeitet deswegen gerade an neuen Kriterien für sogenannte "Minimalbehinderungen".