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Runter mit den Roaminggebühren

Die sogenannten Roaminggebühren, die Preise für die Weiterleitung eines Anrufs ins Ausland, wurden erneut EU-weit gesenkt. Zum zweiten Mal, denn die EU-Komissioon befand die Gebühren der meisten Anbieter als zu teuer und setzte europaweit einen Höchstpreis fest.

Von Dieter Nürnberger | 30.06.2010
    Die Kunden können sich freuen. Mit dem Stichtag 1. Juli werden die Preise für das Telefonieren mit dem Handy innerhalb der EU nochmals gesenkt. Und somit werden die aus- und eingehenden Anrufe ab diesem Stichtag um rund 73 Prozent niedriger sein als im Jahr 2005, das hat die Europäische Kommission als Durchschnittswert ausgerechnet.

    Der Höchstpreis für einen ausgehenden Roaminganruf wird EU-weit von 43 Cent auf 39 Cent pro Minute - zuzüglich Mehrwertsteuer – gesenkt. Und für einen eingehenden Anruf dürfen anstatt 19 Cent nur noch 15 Cent pro Minute verlangt werden. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei elf Cent pro SMS, zuzüglich Mehrwertsteuer - in Deutschland also 13 Cent.

    Das sei eine gute Nachricht für die Verbraucher, sagt Thomas Grund, er Kommunikationsexperte bei der Stiftung Warentest:

    "Es gibt einen Stufenplan bei der EU – der ist bis 2012 angelegt. Da werden stufenweise die Preise für die Minuten, auch für die SMS, abgesenkt. Es gibt sogar eine Äußerung der zuständigen EU-Kommissarin Kroes, dass man bis 2015 sogar ganz auf diese speziellen Roaminggebühren verzichtet werden sollte."

    Doch geht es beim Roaming nicht nur ums Telefonieren oder das Versenden von Kurznachrichten. Der Stichtag 1. Juli steht ganz generell für Preissenkungen beim Datenaustausch innerhalb der EU. Carsten Lietz ist Sprecher der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland.

    "Ändern wird sich Folgendes: Wer ab dem 1. Juli mit seinem Laptop oder dem Smartphone im Ausland unterwegs und das Internet nutzt, bekommt automatisch eine Warnung, wenn das Daten-Roaming Kosten von knapp unter 50 Euro, plus Mehrwertsteuer, verursacht hat. Wenn man dann nicht sagt, ja ich will weitersurfen, ich weiß, was mich das kostet, wird die Verbindung gekappt. Wenn dann die Rechnung diesen Betrag übersteigt, dann ist die Leitung sozusagen erst einmal tot."

    Die EU-Kommission will mit diesen Vorgaben für das Roaming künftig Schockrechnungen verhindern. Denn bisher gab es keinerlei Obergrenzen, die Anbieter konnten die Preise für Datenroaming bislang frei gestalten. Und so konnte es tatsächlich vorkommen, dass ein deutscher Kunde, der in Frankreich eine TV-Sendung heruntergeladen hatte, später vor einer Rechnung von sage und schreibe 46.000 Euro stand.

    Die EU-Kommission will mit diesen neuen Regeln für mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt sorgen. Unternehmen muss der Kunde erst einmal nichts, Carsten Lietz:

    "Er muss nicht aktiv werden, die Handybetreiber sind verpflichtet, ihm diese 50-Euro-Warnung einzustellen. Er kann allerdings aktiv werden. Etwa ein Geschäftsreisender, der von vornherein ein höheres Limit haben will, kann dies dem Anbieter mitteilen. Etwa für den Fall, dass dieser Kunde beispielsweise eine Summe von 100, 200 Euro oder Ähnliches als Obergrenze haben will. Man kann seinen Netzbetreiber auch kontaktieren, wenn ein niedrigerer Betrag gewünscht ist."

    Allerdings sollten sich die Verbraucher weiterhin im Klaren darüber sein, dass das Surfen im Ausland, etwa mit einem Smartphone, auch weiterhin keine günstige Angelegenheit ist. Wie viel Daten der Kunde wirklich herunterladen kann, wie viel Daten er also für sein Geld bekommt, hängt von einigen Faktoren ab. Warentester Thomas Grund:

    "Das ist zum einen vom Betreiber abhängig. Zum anderen aber auch abhängig davon, was heruntergeladen wird. Handelt es sich um einen Film zum Herunterladen? Schaut man sich nur Mails an? Haben diese Mails einen Anhang? Wie groß ist dieser Anhang? Werden sogar ganze Programme heruntergeladen? Davon ist es auch abhängig."