Oberverwaltunggericht
Saarländische Kommunalwahl muss nach Urteil zu AfD-Listen teilweise wiederholt werden

Im Saarland muss ein Teil der Kommunalwahl von 2024 wiederholt werden.

    Das Saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis
    Das Saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis (picture alliance / BeckerBredel / BeckerBredel)
    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlands in Saarlouis festgelegt und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Betroffen ist der Regionalverband Saarbrücken. Dort war die AfD vom zuständigen Wahlausschuss ausgeschlossen worden, weil die Partei zwei konkurrierende Listen eingereicht hatte.
    Aus Sicht des Gerichts hätte aber eine der beiden Listen für ungültig und die andere für gültig erklärt werden müssen.
    Ein neuer Wahltermin für den Regionalverband mit seinen rund 330.000 Einwohnern steht noch nicht fest.
    Diese Nachricht wurde am 10.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.