
Das sei allein schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit richtig, sagte die Ökonomin der "Rheinischen Post". Schließlich werde das Geldvermögen privater Haushalte unverhältnismäßig viel höher besteuert als das Betriebsvermögen von vererbten Unternehmen. In diesem Zusammenhang machte die Chefin des auch "Wirtschaftsweisen" genannten Gremiums darauf aufmerksam, dass neben der Firma oft auch noch andere Vermögensgegenstände vererbt würden. Da fänden sich neben liquiden Konten etwa auch Gemälde, Oldtimer oder der Privatjet – gerade wenn es um sehr hohe Erbschaften gehe.
Grundsätzlich sei die Erbschaftsteuer nicht zu gering, betonte Schnitzer. Es gehe ihr aber um die unterschiedliche Besteuerung der Vermögensarten.
Diese Nachricht wurde am 24.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
