
Im Radio gab es eine Aktion am Ende der Rundfunknachrichten von MDR Sachsen-Anhalt. Ein Nachrichtensprecher übergab an eine Kollegin – zunächst war jedoch rund fünf Sekunden lang nichts zu hören. Dann sagte die Journalistin: "Wie Sie hören, hören Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Das könnte passieren." Im Fernsehen wurde eine Nachrichtensendung vorübergehend durch einen schwarzen Bildschirm unterbrochen.
Schwarze Kacheln statt Bilder
Auch auf der Internetseite von MDR Sachsen-Anhalt greift der Sender das Thema auf. Bei mehreren regionalen Beiträgen sind anstelle der üblichen Bilder schwarze Kacheln zu sehen.
MDR-Intendant Ralf Ludwig hatte erst kürzlich vor den Folgen eines solchen Schritts gewarnt. Im Fernsehen gebe es dann etwa kein "Sachsen-Anhalt heute" mehr, ebenso wenig das Radioprogramm "MDR Sachsen-Anhalt" aus dem Funkhaus in Magdeburg, sagte Ludwig der "Mitteldeutschen Zeitung". Der Intendant kündigte zugleich juristischen Widerstand für den Fall einer Kündigung an.
Darum kann und will die AfD den Staatsvertrag kündigen
Rundfunk in Deutschland ist Sache der Länder. Deshalb gibt es auch in jedem Bundesland einen entsprechenden Rundfunkstaatsvertrag zwischen dem Bundesland und einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt. Im Fall von Sachsen-Anhalt ist das der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR).
Die AfD sieht das jetzige System als ein "überaltertes System aus Rundfunkräten, Posten und Pflichtgebühren". Mit der Kündigung wolle man Reformdruck erzeugen. Im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt heißt es, man werde sich dafür einsetzen, den öffentlich rechtlichen Rundfunk in ein "verfassungskonformes Grundangebot" zu überführen.
Rundfunkbeitrag müsste wohl weiter gezahlt werden
Auf einer eigenen Internetseite zu dem Thema stellt der MDR dar, welche Folgen eine Kündigung seiner Auffassung nach hätte. Demnach würde eine Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2028 wirksam. Ab 2029 würde es den MDR in Sachsen-Anhalt dann nicht mehr geben.
Allerdings müssten die Menschen in Sachsen-Anhalt nach Angaben des MDR trotzdem weiter den Rundfunkbeitrag in voller Höhe von monatlich 18 Euro 36 zahlen. Grund dafür sei, dass der Beitrag nicht auf dem Rundfunkstaatsvertrag beruhe, sondern vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden sei.
Diese Nachricht wurde am 25.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
