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Schweizer Medien
Angeschlagen in der Corona-Krise

In kaum einem anderen Land kann die Presse so frei und unabhängig arbeiten wie in der Schweiz. Doch der Journalistenverband "Impressum" beklagt, dass es in den vergangenen Monaten zunehmend Einschränkungen gab - diese könnten vor allem mit der Corona-Krise zusammenhängen.

Von Thomas Wagner | 09.06.2020
Schweizer Tageszeitungen in einem Zeitungsständer, darunter die "Neue Züricher Zeitung" und der "Tages Anzeiger".
"Neue Zürcher Zeitung" und der "Tages Anzeiger" (dpa/Christiane Oelrich)
Man berichte unabhängig von der Regierung, häufig kritisch-distanziert. Man sei kein "Staatsrundfunk", so Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredakteur Radio beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Schweiz srf. Eine Stunde lang diskutieren die Medienprofis in einer Sondersendung mit Hörern. Immer mal wieder kommt die Frage nach der Unabhängigkeit auf. Und das hat auch seinen Grund.
"Vor den Nachrichten eine offizielle Mitteilung des Bundesrates. Die Sender der SRG verbreiten diese, gestützt auf das Radio- und Fernsehgesetz."
Immer wieder sendete das öffentlich-rechtliche Radio zu Beginn der Corona-Krise diese Meldung – eine offizielle Verlautbarung, die auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen ausgestrahlt werden musste.
Ein Drittel der Journalisten spürt Behinderungen
Die Schweizer Regierung habe damit, so formulierte es Fredy Gsteiger, "ein Recht auf Antenne" wahrgenommen, das ihr in besonderen Krisensituationen auch zustehe. Das sei aber die einzige Einschränkung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Schweiz.
Allerdings: Gerade in der Corona-Krise beobachtet der Schweizer Journalistenverband "Impressum" ganz generell eine schleichende Einschränkung der Medienfreiheit: "Wir haben Beobachtungen gemacht, wir haben auch eine Umfrage gestartet innerhalb der Schweiz, die aufzeigt, dass sehr viele Journalisten durch Behörden irgendwelcher Natur, generell durch Behörden eingeschränkt werden in ihrer Freiheit der Berichterstattung."
So Urs Thalmann, Geschäftsführer bei "Impressum". Nach der Umfrage gaben etwa ein Drittel der befragten Journalisten an, in jüngster Zeit von Schweizer Behörden bei ihrer Arbeit behindert worden zu sein. Das geschehe "auf verschiedene Art und Weise: Bei Fotografen, bei Fotoreportern wurde ihnen das Fotografieren oder auch der Zugang überhaupt verboten zu Spitälern, zu Räumen, wo diese Krisenstäbe eben ihre Entscheidungen treffen, auch der Zugang zu Personen."
Einschränkungen vor allem im Gesundheitsbereich
Vor allem im Gesundheitsbereich, bei den sogenannten "Spitälern", wie die Schweizer ihre Kliniken nennen, gab es die größten Einschränkungen, angeblich, weil Behörden auf höheren Hierarchieebenen für die Corona-Thematik zuständig sein – und das, obwohl nach Ansicht von Urs Thalmann gerade dort regelmäßige Medienbriefings und Informationsflüsse sehr wichtig wären.
"Es wurden auch die Informationen insofern kontrolliert, dass zum Beispiel das ganze Personal von Spitälern instruiert wurde, nicht mit Journalisten zu sprechen. Und solche Dinge sind natürlich sehr gefährlich für die Pressefreiheit."
Gefährlich aber nicht nur für die Pressefreiheit. Behörden, die in einer Krise wie der Corona-Pandamie mauerten, täten sich selber keinen Gefallen, heißt es beim Journalistenverband "Impressum": "Es ist ja auch für die Behörden selbst gefährlich, die ja sehr stark vom Vertrauen der Bevölkerung abhängig sind, gerade in solchen Zeiten. Diese ganzen Regeln, die sie aufstellen, funktionieren nur, wenn in der Bevölkerung ein Grundvertrauen vorhanden ist. Und wenn die Bevölkerung beginnt zu spüren, dass sie nicht die volle Wahrheit erfährt durch die Medien, weil die Medien gar nicht frei berichten können, dann wird es mit diesem Vertrauen nicht so lange dauern."
Mögliches Strafverfahren
Eine Entwicklung, die Urs Thalmann verhängnisvoll findet. Dass staatliche Institutionen der Schweiz Journalisten gerne mal die Zähne zeigen, sei auch außerhalb der Corona-Berichterstattung zu beobachten. Jüngstes Beispiel: Ein Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten des Newsportals "20 Minuten" im Kanton Neuenburg. Der Mann hatte sich bei seinen Berichten über einen Mordprozess nicht an die Anordnungen des Gerichts darüber gehalten, was berichtet werden darf und was nicht.
Dabei ging es um Informationen über die Persönlichkeit des Verurteilten, die aber, sagt der Journalist, im Vorfeld des Verfahrens längst bekannt gewesen seien. Jetzt droht ihm selbst ein Strafverfahren, ein Vorgang, der beim Schweizer Presserat zu heftigem Protest führte – und auch beim Journalistenverband "Impressum".
Geschäftsführer Urs Thalmann: "Was darin besonders stoßend wirkt - mal vom Einzelfall abgesehen -, ist ja eigentlich, dass die Gerichte entscheiden, was genau in einem journalistischen Bericht drinstehen darf und was nicht. Und da sträuben sich natürlich beim Journalistenverband alle Haare."
"Helft den Medienschaffenden, anstatt sie zu behindern!"
Nicht zuletzt deshalb, weil man diesen Gerichtsentscheid auch in Zusammenhang mit den Restriktionen bei der Corona-Berichterstattung sehen müsse: "Der Zusammenhang zu diesem Urteil ist natürlich, dass sich die Behörden bestärkt fühlen könnten, wenn sie Medienschaffende behindern, weil sie finden: jetzt hat auch mal ein Gericht gesagt, dass sich die Journalisten nicht alles leisten dürfen und so. Und das ist natürlich ein falsches Signal."