
Justizsenatorin Badenberg teilte mit, der Berliner Senat habe dazu eine Reihe von Änderungen in der Landesverfassung auf den Weg gebracht. Ziel ist, den Status, die Struktur und die Zusammensetzung des Gerichtshofs in der Verfassung festzuschreiben und nicht mehr nur in einem Gesetz. In der Folge wäre es nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit möglich, daran nachträglich etwas zu ändern.
Die Justizverwaltung bewertet die rechtliche Absicherung des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs als lückenhaft. Wesentliche Bestimmungen seien derzeit mit einfacher Mehrheit änderbar, weil sie nur als Gesetz bestehen. Dazu zählen der Status des Berliner Gerichtshofs als Verfassungsorgan und die Amtszeiten der Richterinnen und Richter.
Diese Nachricht wurde am 11.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
