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Sexualisierte Gewalt im Reitsport
Unter Druck gesetzt und missbraucht

Vier Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung: Das ist das Urteil des Landgerichts Kiel gegen einen Reitlehrer. Er hatte einer Schülerin unter anderem gedroht, ihr Pferd zu verkaufen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen.

Von Andrea Schültke | 28.09.2017
    Ein Mädchen reitet auf einem Pferd durch die Landschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
    Der verurteilte Reitlehrer darf fünf Jahre lang keinen beruflichen Umgang mit minderjährigen Mädchen aufnehmen. (imago / Frank Sorge)
    Es klingt nach einer perfiden Strategie. Zunächst hatte sich der Mann als international erfolgreicher Reittrainer ausgegeben und so der Reitschülerin wohl imponiert. Dann setzte er die 16-Jährige unter Druck, drohte unter anderem damit, ihr Pferd zu verkaufen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen.
    Das Landgericht Kiel sah es in zweiter Instanz als erwiesen an, dass der Reitlehrer ein Abhängigkeitsverhältnis zu seiner Schülerin ausgenutzt und sie in zwölf Fällen sexuell missbraucht hat.
    Reitlehrer ließ seiner Schülerin keine Ruhe
    Auch nachdem die Betroffene sich aus dem Abhängigkeitsverhältnis befreien konnte, ließ der Mann ihr keine Ruhe. Er beauftragte eine Detektei, die die junge Frau überwachen sollte und heuerte einen Handlanger an mit der Aufforderung, seiner Ex-Schülerin Gewalt anzutun. Zwischenzeitlich war die Betroffene sogar in einem Zeugenschutzprogramm. Im Fall einer zweiten Reitschülerin hielt das Gericht sexuelle Nötigung für erwiesen. Der Verurteilte hatte die schutzlose Lage der Minderjährigen ausgenutzt.
    Seine sportlichen Erfolge, mit der der Verurteilte geprahlt hatte, hatte er nur vorgetäuscht. Der Mann besaß zudem keine Trainerlizenz der Deutschen Reiterlichen Vereinigung. Allerdings ist Reitlehrer auch keine geschützte Berufsbezeichnung.
    Kontaktverbot gegenüber minderjährigen Mädchen
    Neben der vierjährigen Haftstrafe sprach das Gericht auch ein Kontaktverbot aus. Der Verurteilte darf fünf Jahre lang keinen beruflichen Umgang mit minderjährigen Mädchen aufnehmen.
    Hier hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage ein lebenslanges Kontaktverbot beantragt. Die Verteidigung hatte einen Freispruch von den Missbrauchsvorwürfen gefordert und räumte lediglich die Nachstellung und zwei falsche eidesstattliche Versicherungen des Angeklagten ein.
    In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Reitlehrer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatten die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
    Das aktuelle Urteil von vier Jahren ist noch nicht rechtskräftig.