Vier Experten hatte der Rechtsausschuss des Bundestages geladen, um vom Telefonwerbung über den Erhalt der Schlussverkäufe bis hin zu Spam-Mails das zukünftige Wettbewerbsrecht zu erörtern. Schon jetzt verbietet das Gesetz Faxwerbung, im neuen Entwurf sollen auch unverlangte Werbe-E-Mails untersagt sein. Jürgen Karwelat, Leiter des dafür zuständigen Referats im Bundesministerium für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, erläutert die neuen Sanktionen: "Wenn Unternehmen sich gegen die Regeln des Gesetzes verhalten und dadurch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil erlangen, dann kann jetzt in Zukunft der Gewinn, der dadurch erreicht worden ist, von staatlicher Seite abgeschöpft werden. Das ist eine schwierige neue Rechtskonstruktion, über die das Parlament längere Zeit diskutiert hat."
Der Gesetzentwurf setzt eine Datenschutzrichtlinie der EU um, die den Versand von unverlangten Werbemails grundsätzlich verbietet und ausdrücklich das so genannte Opt-in-Prinzip fordert. Dabei dürfen Werbemails nur an Personen verschickt werden, die zuvor den Bezug solcher E-Mails erlaubt haben. Nur an Kunden, die von sich aus beispielsweise einen Produktnewsletter abonniert haben, darf danach ein Unternehmen diese Werbung verschicken.
Schwierig wird allerdings die Durchsetzung des Gesetzes. Empfänger einer unerwünschten Massenmail können den Vorgang zwar den Verbraucherschutzzentralen melden. Doch zum einen ist die Zahl der versendeten Spam-Mails gigantisch groß: Der Internetprovider AOL filterte im Jahr 2003 eine halbe Billion E-Mails als Werbemails aus. Zudem haben die meisten Massenmails ihren Ursprung nicht in Deutschland oder Europa, sondern stammen aus dem Ausland. Derzeit gelten Korea oder Brasilien als Spitzenreiter beim Versand von Spam.
[Quelle: Max Schönherr]
Der Gesetzentwurf setzt eine Datenschutzrichtlinie der EU um, die den Versand von unverlangten Werbemails grundsätzlich verbietet und ausdrücklich das so genannte Opt-in-Prinzip fordert. Dabei dürfen Werbemails nur an Personen verschickt werden, die zuvor den Bezug solcher E-Mails erlaubt haben. Nur an Kunden, die von sich aus beispielsweise einen Produktnewsletter abonniert haben, darf danach ein Unternehmen diese Werbung verschicken.
Schwierig wird allerdings die Durchsetzung des Gesetzes. Empfänger einer unerwünschten Massenmail können den Vorgang zwar den Verbraucherschutzzentralen melden. Doch zum einen ist die Zahl der versendeten Spam-Mails gigantisch groß: Der Internetprovider AOL filterte im Jahr 2003 eine halbe Billion E-Mails als Werbemails aus. Zudem haben die meisten Massenmails ihren Ursprung nicht in Deutschland oder Europa, sondern stammen aus dem Ausland. Derzeit gelten Korea oder Brasilien als Spitzenreiter beim Versand von Spam.
[Quelle: Max Schönherr]