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Silvester
Wie man es richtig knallen lässt

In der Silvesternacht wird es wieder laut: Mit Raketen und anderen Feuerwerkskörpern wird das neue Jahr begrüßt. Doch dabei kann es auch gefährlich werden: Wenn die Knaller etwa falsch gezündet werden oder mangelhafte Qualität haben. Passt man beim Einkaufen der Knallkörper nicht auf, kann man sogar gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen.

Von Kemal Hür | 28.12.2015
    Jugendliche zünden eine Rakete an
    Raketen sollte man nie aus der Hand zünden, sondern aus einer Flasche oder einer anderen Abschussvorrichtung. (imago/stock&people/Tar Tass)
    Drei, zwei, eins, Zündung... Ein geprüfter und zugelassener Feuerwerkskörper ist an einer Handattrappe befestigt und wird gezündet.
    "Also ganz schmerzfrei wird dieser Versuch nicht sein. Man wird in der Hand Verbrennungen haben, aber zumindest sind noch alle Finger erhalten."
    Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM. Kurz vor Silvester führen Pyrotechniker der BAM auf ihrem Versuchsgelände vor, welche Feuerwerkskörper wie gezündet werden sollen und welche Gefahren damit verbunden sein können. In einem zweiten Versuch lassen die Techniker einen in Deutschland nicht zugelassenen Knallkörper ebenfalls an einer Handattrappe befestigt explodieren.
    "So, Sie sehen also einen kleinen Unterschied. In diesem Fall wäre von der Hand nicht allzu viel übrig geblieben. Das ist eben ein Beweis, dass solche Gegenstände nicht ungefährlich sind."
    Gefahr des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
    Damit es in der Silvesternacht nicht zu solchen Verletzungen kommt, empfehlen die Mitarbeiter der BAM, Feuerwerkskörper ausschließlich in Deutschland zu kaufen und auf das CE-Zeichen und die Registriernummer zu achten. Feuerwerkskörper mit einem CE-Zeichen seien sicher, denn sie würden nach einer EU-Norm geprüft und seien in Deutschland zugelassen, sagt Heidrun Fink. Aber nicht in jedem EU-Land gelten dieselben Verkaufsbestimmungen. Daher solle nicht in den Nachbarländern eingekauft werden.
    "Der Gegenstand wird mit Sicherheit in Polen oder Niederlande nicht eine deutsche Gebrauchsanweisung haben. Und Sie sind sich nicht sicher, ob die Anforderung, nehmen wir an, Sie kaufen eine Rakete, die 30 Gramm hat, in Deutschland darf aber der normale Konsument nur bis 20 Gramm verwenden - damit verstoßen Sie eigentlich schon gegen das Sprengstoffgesetz."
    "Knallkörper nie in der Hand zünden"
    Seit 2010 gibt es in der EU eine Richtlinie für Feuerwerkskörper. Aber auch wenn die Prüfnormen einheitlich sind, gibt es länderspezifische Unterschiede für Verbraucher. So dürfen in Deutschland Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alles, was in der Silvesternacht verwendet werden darf) nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. In Österreich aber liegt diese Altersgrenze beispielsweise bei 16 Jahren. Die für den deutschen Markt bestimmten Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Blitzknallsätze wie im zweiten Versuch der BAM, die eine Hand zerfetzen können, sind in Deutschland nicht erlaubt. Die Pyrotechniker bei der BAM empfehlen, unbedingt auf eine deutsche Gebrauchsanweisung zu achten und diese zu lesen. Heidrun Fink hat weitere Hinweise.
    "Knallkörper nie in der Hand zünden, sondern auf den Boden legen. Raketen nie aus der Hand zünden, sondern wirklich eine Abschussvorrichtung aus einer Flasche in einem Kasten am besten hinstellen. Nie die Körperteile, also Kopf oder andere Körperteile über den Gegenstand beim Anzünden haben. Falls es doch noch zu einer ungewollten Zündung vorzeitig kommt, würde man sich verletzen."