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Sommermärchen-Affäre
Ehemals Beschuldigte erhalten Entschädigungszahlungen

Das Verfahren um Millionenzahlungen rund um das deutsche WM-Sommermärchen 2006 wurde geräuschlos eingestellt. Die Aufwandskosten bleiben jetzt am Schweizer Steuerzahler hängen.

Von Thomas Kistner | 21.05.2021
Schweizer Bundesstrafgericht
Schweizer Bundesstrafgericht (Deutschlandradio/ Dietrich Karl Mäurer)
Insgesamt 972.720 Schweizer Franken fließen jetzt aus der Staatskasse an die ehemals Beschuldigten und ihre Verteidiger: Die früheren DFB-Funktionäre Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger – dessen Pflichtverteidiger – sowie der frühere Fifa-Generalsekretär Urs Linsi.
Enthalten in der knappen Million sind auch jeweils 15.000 Franken für die vier Betroffenen selbst, als Schadenersatz für Reputationsschäden. Ursprünglich hatten die Angeklagten sogar 100.000 Franken pro Person verlangt. Diese Forderung hat das Gericht aber abgelehnt. Die Begründung: Das Quartett, sei nicht nur durch das Schweizer, sondern auch durch das in Deutschland laufende Sommermärchenverfahren namentlich bekannt geworden.
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Alle strafrechtlichen Vorwürfe in der Sommermärchen-Affäre sind verjährt - was auch an der Schweizer Bundesanwaltschaft unter der Führung von Michael Lauber liegt. Dessen Nähe zum Präsidenten des Weltfußballverbandes, Gianni Infantino, bringt nun beide in Schwierigkeiten.
Die Richter wiesen dabei auch Kernargumente der Bundesanwaltschaft zurück. Der Anwaltschaft selbst wird vorgeworfen, bei Fußball-Ermittlungen ungewöhnlich zögerlich zu arbeiten. Auslöser dafür war vermutlich Chefankläger Michael Lauber, der wegen diverser diskreter Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino inzwischen abtreten musste. Gegen beide wird deshalb ermittelt.

Gelder fließen auch an Medienberater

Interessant am Schweizer Beschluss ist aus deutscher Sicht, dass Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger bei seinen Einbußen auch ein Honorar für den Medienberater Kurt Diekmann geltend gemacht hatte. Es sei um Tätigkeiten im Kontext der Sommermärchenaffäre gegangen.
Diekmann ist aktuell Schlüsselfigur in dem rabiaten Führungsstreit im Deutschen Fußball-Bund. Wirtschaftsprüfer wollen wissen, welche konkreten Leistungen des Beraters der DFB mit gut 360.000 Euro honoriert hatte. Das Schweizer Bundesgericht gestand Zwanziger jetzt für dessen Medienberatung keinen Ausgleich zu. Es sei nicht bekannt, welche Leistung Diekmann konkret erbracht habe.