Er sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Menschen, die arbeiten könnten, ein Jobangebot aber nicht annähmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen. Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt sei, sollte man die Verfassung ändern, so Spahn. Er betonte, wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert werde, habe die Pflicht, das auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigere, könne sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden: "Das lässt sich auch so in die Verfassung aufnehmen."
Mögliche Streichung für zwei Monate geplant
Das Bundeskabinett hatte am Montag Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg gebracht. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen die Leistung für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme verweigern.
Diese Nachricht wurde am 14.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.