
Zudem verlangten die Vertreter der Anklage vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eins mit elektronischer Fußfessel. Die Staatsanwaltschaft betonte in Paris, Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen. Damit folgte sie der Argumentation der ersten Instanz. Dagegen soll das Kandidaturverbot nicht mit sofortiger Wirkung verhängt werden.
Das für den Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 als Kandidatin antreten darf. Falls die Richter ihre Strafe bestätigen, will sie die Kandidatur dem Parteichef des Rassemblement National, Bardella, überlassen.
Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
