
Zudem verlangten die Vertreter der Anklage vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eins mit elektronischer Fußfessel. Die Staatsanwaltschaft betonte in Paris, Le Pen habe ein System aufgebaut, das es der Partei ermöglicht habe, 1,4 Millionen Euro zu veruntreuen. Die Politikerin hatte eine Verantwortung dafür stets zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation der ersten Instanz. Allerdings plädierte sie nun dafür, dass das Verbot, sich in öffentliche Ämter wählen zu lassen, nicht mit sofortiger Wirkung verhängt wird. Sollte das Gericht dieser Forderung nachkommen, wäre eine Kandidatur Le Pens für die Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr theoretisch möglich, aber sehr schwierig.
Diese Nachricht wurde am 03.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
