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Stadionverbote
Keine Strafe, sondern Gefahrenprognose

Der FC Bayern München muss das bundesweite Stadionverbot für einen Nürnberger Fußball-Fan zurücknehmen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Der Sportrechtler Paul Lambertz rechnet damit, dass das Urteil wieder aufgehoben wird.

Paul Lambertz im Gespräch mit Moritz Küpper | 15.11.2014
    Für ein bundesweites Stadionverbot reicht nicht jedes auffällige Verhalten aus, das als Argument für eine Gefährlichkeit verwendet werden kann. So das Amtsgericht München. Paul Lambertz sagte dazu im Deutschlandfunk, er gehe davon aus, "dass das Urteil in der nächsten Instanz überprüft und aufgehoben wird" Das Gericht schränke das Ermessen der Bundesligavereine zu sehr ein, meinte der Sportrechtler von der Kanzlei "Beiten Burkhardt". Außerdem sei das Stadionverbot keine Strafe, sondern vielmehr eine Möglichkeit der Vereine, ihren Schutzpflichten auch gegenüber anderen Teilnehmern und Zuschauern nachzukommen.
    Zum geplanten Anti-Dopingesetz in Deutschland sagte Lambertz, wenn es darum gehe, die Bestrafung der Hintermänner in den Vordergrund zu rücken, "ist es ein großer Entwurf". Bei der Bestrafung der Athleten hingegen würden die Mittel des Zivilrechts ausreichen.
    Das vollständige Gespräch können Sie bis mindestens 15. Mai 2015 nachhören.