
Bundespräsident Steinmeier legte den Termin jetzt fest. Er folgte damit einer Empfehlung des Bundeskabinetts vom Juli.
Wahltag muss laut Bundeswahlgesetz stets ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Für den Termin gibt es im Grundgesetz feste Vorgaben. So muss die Wahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.