
Gewerbesteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequelle für die Kommunen. Von ihnen hängt maßgeblich ab, wie viel Geld Städte und Gemeinden für Investitionen in Straßen, ÖPNV, Schulen, Theater oder Schwimmbäder zur Verfügung haben.
Dennoch gibt es in Deutschland viele sogenannte Gewerbesteueroasen – und die sind ganz legal. Denn die Kommunen haben bei der Gestaltung der Besteuerung von Gewerbebetrieben einen großen Spielraum. Mit weitreichenden Folgen – für Unternehmen, die Kommunen selbst und die Allgemeinheit.
Wie Kommunen die Höhe ihrer Gewerbesteuer festlegen
Gewerbesteuern sind nicht überall einheitlich. Das liegt am sogenannten Hebesatz. Über ihn können die Kommunen die Höhe der ihnen zufließenden Gewerbesteuern beeinflussen. Zwar gibt es einen Mindesthebesatz, den alle Kommunen einhalten müssen. Alles darüber liegt aber in ihrem Ermessen.
Hebesätze fallen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch aus – und auch innerhalb eines Bundeslandes ist die Spanne groß. In Bayern ist beispielsweise der Hebesatz in München am höchsten, hier zahlen Unternehmen am meisten Gewerbesteuern, in Röttenbach in Mittelfranken ist er mit 230 Prozent am niedrigsten. Der höchste Hebesatz liegt – Stand September 2026 – bei 600 Prozent.
Ein Wettbewerb auf Kosten der Kommunen
Über einen niedrigen Hebesatz können Kommunen also ihre Gewerbesteuer senken – und damit Unternehmen anlocken, die ihrerseits Steuern sparen. Dahinter steht die Idee des Standortwettbewerbs, erklärt Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. „Das ist ein Wettbewerb, den man zulassen sollte und muss", findet Bösinger.
Dass Städte und Kommunen die Gewerbesteuer eigenständig festlegen können, ist auch vom Grundgesetz so gewollt, Stichwort: kommunale Eigenverantwortung. Gemeinde, Kreise und Städte sollen Geld nicht nur ausgeben, sondern auch einen Teil ihrer Einnahmen selbst bedarfsgemäß steuern.
Doch oft führt dies zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen Gemeinden. So können Einnahmen aus Gewerbesteuern einbrechen, wenn eine Gemeinde in der Nachbarschaft die Gewerbesteuern senkt und Unternehmen dorthin umsiedeln.
Und: Erheben Kommunen eine niedrige Gewerbesteuer, fehlt ihnen das Geld vor Ort, um in die Gemeinde zu investieren.
Etwa eine Milliarde Euro gingen der Allgemeinheit schätzungsweise durch den Wettbewerb um niedrige Gewerbesteuer verloren, berichtet das Projekt steueroasen.watch.
Doch die Folgen reichen noch weiter. Denn Unternehmen, die abwandern, um Steuern zu sparen, schädigten letztlich die Grundlage, die ihre Erträge erst ermöglicht, gibt der ehemalige Oberbürgermeister Florian Janik zu bedenken. Brächen Gewerbesteuern ein, könnten Kommunen nicht investieren – in Straßen oder die Infrastruktur, die Betriebe wiederum brauchen und in Anspruch nehmen. Das könne langfristig auch negative Wachstumsfolgen für Deutschland haben, so Janik.
Gewinner sind die Unternehmen
Unternehmen sind die Gewinner im Wettbewerb um niedrige Gewerbesteuer. Sie nutzten die Anreizstrukturen innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten möglichst gut für sich, so Christian Neuhäuser von der Technischen Universität Dortmund: "Volkswirtschaftlich ist es so, dass die Unternehmen das Sagen haben, weil die entscheiden, wo sie hingehen.“
Dass Unternehmen versuchen, Steuern zu sparen, ist nach Ansicht von Neuhäuser letztlich in unserem Wirtschaftssystem selbst begründet – denn dieses sei auf Gewinnmaximierung ausgerichtet.
Zu Diskussionen um eine Veränderung bei der Gewerbesteuer wendet Rolf Bösinger vom Bundesfinanzministerium ein: „Was machen Sie, wenn die Unternehmen sagen: Nein, das mache ich nicht mit, ich gehe ins Ausland?“ Das Argument der Firmen: Nur in Gewerbesteueroasen gebe es Anreize wie sonst bloß in China oder den USA.
Briefkastenfirmen und leere Büros
Wenn ein Unternehmen einen Standort in einer Gewerbesteueroase anmeldet, ist das erst einmal legal. Die Firma muss dafür keine großen Entwicklungs- oder Produktionsanlagen verlegen. Forschung oder Produktion, Marketing oder Vertrieb können weiterhin an einem anderen Ort stattfinden.
Aber: Entscheidend ist, dass am gemeldeten Standort eine tatsächliche geschäftliche Tätigkeit stattfindet. Anders ausgedrückt: Es muss am Standort nicht unbedingt produziert werden – aber es müssen zumindest Arbeitnehmer beschäftigt sein oder Geschäftsentscheidungen getroffen werden.
Doch häufig kommt es gerade bei diesen Regelungen zu Missbrauch. Firmen verlagern ihre Sitze zum Schein an Standorte mit niedrigen Gewerbesteuern, wo aber niemand oder kaum jemand arbeitet: Die berüchtigten Briefkastenfirmen siedeln sich an.
Das Projekt steueroasen.watch hat dokumentiert, wie sich an manchen Gewerbesteueroasen Hunderte dort gemeldete Unternehmen eine Adresse teilen – oft leerstehende Büros oder Doppelhaushälften.
Wie Missbrauch eingedämmt werden könnte
Wenn ein Unternehmen behauptet, an einem Standort tätig zu sein, es aber nicht ist, kann dies nach § 370 Steuerhinterziehung sein – wenn beispielsweise dem Finanzamt gegenüber unrichtige Angaben gemacht sowie dadurch nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden.
Für Unternehmen ist es aber immer noch zu einfach, mit Briefkastenfirmen durchzukommen, findet Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit. Höhere Mindestanforderungen vor Ort für eine glaubhafte Geschäftstätigkeit wie ein Telefonanschluss, ein Büro mit Computer oder präsente Vollzeitkräfte könnten Abhilfe schaffen. Im internationalen Kampf gegen Steueroasen würden solche Regeln bereits angewendet, so Trautvetter. „In Deutschland gibt es diese Mindestanforderungen noch nicht.“
Auch der Mindesthebesatz steht bei der Debatte um deutsche Gewerbesteueroasen immer wieder in der Kritik.
Das Bundeskabinett hat Anfang des Jahres eine Erhöhung des Faktors beschlossen: Gemeinden sollen künftig statt 200 mindestens 280 Prozent ansetzen. Die Regelung gilt ab Januar 2027. Bundesfinanzminister Klingbeil erklärte, damit wolle man verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegten, wo die Steuer besonders gering sei.
Kritikern reicht dies nicht. Die Unterschiede zwischen den Kommunen seien immer noch erheblich, so Christoph Trautvetter.
In Bayern ist unterdessen die Idee einer neuen Gewerbesteuerumlage entstanden. Das bedeutet: Wenn Unternehmen abwandern und sich dadurch Gewerbesteuern an andere Orte verlagern, könnten betroffene Gemeinden einen Ausgleich erhalten.
Onlinetext: Catherine Shelton; Radiobeitrag: Heiner Kiesel













