
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erließ die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern. Wenn die beiden ihren Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung jeweils rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Gehen sie dagegen vor, komme es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
Im Oktober 2024 waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben an Rügens Küste gefunden worden. Ein natürlicher Tod wurde nach Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gab es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Laut Staatsanwaltschaft war es nur in fünf Fällen möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Tod der Robben und dem Handeln der Fischer nachzuweisen.
Der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Backhaus (SPD) hatte nach der Häufung von Robben-Todesfällen Sofortmaßnahmen erlassen. Seither dürfen größere Fischreusen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden.
Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
