Tierschutz
Strafbefehle gegen zwei Fischer wegen toter Robben vor Rügen

Nach dem Tod zahlreicher Kegelrobben in kurzer Zeit vor Rügen im Herbst 2024 sind nun Strafbefehle gegen zwei Fischer erlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Stralsund macht die Inselbewohner für den Tod von mindestens fünf der geschützten Tiere verantwortlich. Sie hätten keine Schutzmaßnahmen dagegen ergriffen, dass wiederholt Kegelrobben auf Nahrungssuche in ihre Schwimmreuse schwammen und erstickten.

    Eine junge Kegelrobbe und das Muttertier liegen am Strand der Düne vor der Hochseeinsel Helgoland.
    Kegelrobben sind streng geschützt. Seit den 90er Jahren leben sie wieder an den Küsten von Nord- und Ostsee. (Bodo Marks / dpa / Bodo Marks)
    Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erließ die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Männer Geldstrafen in Höhe von jeweils drei Monatsgehältern. Wenn die beiden ihren Strafbefehlen nicht binnen zwei Wochen widersprechen, wird die Entscheidung jeweils rechtskräftig, so die Staatsanwaltschaft. Gehen sie dagegen vor, komme es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht.
    Im Oktober 2024 waren in kurzer Zeit mehr als 40 tote Robben an Rügens Küste gefunden worden. Ein natürlicher Tod wurde nach Untersuchungen ausgeschlossen. Laut Experten des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund gab es Hinweise darauf, dass die Robben ertrunken sind, etwa in einem Netz oder einer Reuse. Laut Staatsanwaltschaft war es nur in fünf Fällen möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Tod der Robben und dem Handeln der Fischer nachzuweisen. 
    Der Schweriner Umwelt- und Fischereiminister Backhaus (SPD) hatte nach der Häufung von Robben-Todesfällen Sofortmaßnahmen erlassen. Seither dürfen größere Fischreusen an der gesamten Küste nur noch mit speziellen Robbenschutzvorrichtungen aufgestellt und betrieben werden.
    Diese Nachricht wurde am 17.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.