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Sachsen-Anhalt
Strafverfahren gegen AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung von NS-Vokabular

Das Landgericht Halle hat ein Strafverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Höcke wegen der Verwendung von NS-Vokabular eröffnet.

    Björn Höcke, AfD-Fraktionschef, spricht im Plenarsaal des Thüringer Landtags.
    Der Thüringer AfD-Co-Sprecher Björn Höcke muss sich vor Gericht verantworten. (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Das Gericht teilte mit, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft vom Mai zugelassen worden sei. Das Hauptverfahren soll vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. In der Anklage wird Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen. Demnach hat er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg im Mai 2021 die verbotene Formulierung "Alles für Deutschland!" verwendet.Sie stammt aus der NS-Zeit. Es handelt sich um eine Losung der SA, der Sturmabteilung von Adolf Hitlers Partei NSDAP. Deren Verwendung ist strafbar. Der Politiker weist die Anklage zurück.
    Gegen Höcke gab es bereits mehrere Ermittlungsverfahren und Strafprozesse. Auch seine politische Immunität wurde schon mehrfach aufgehoben. Der Thüringer AfD-Verband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

    "Alles für Deutschland"-Wahlplakate in Bayern

    In Bayern nahm die Passauer Polizei jüngst Wahlplakate der AfD ab. Auf ihnen stand ebenfalls der Spruch "Alles für Deutschland". Der AfD-Landesvorsitzende Protschka sagte, die Plakate seien von der Partei nicht genehmigt gewesen. Man habe den zuständigen Kreisverbandschef aufgefordert, sie sofort zu entfernen. Man müsse zwar nicht alles auf die Goldwaage legen, führte Protschka aus, aber es gebe gewisse Sprüche, die würden einfach nicht verwendet.
    Diese Nachricht wurde am 13.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.