Urteil
Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern nicht rechtens

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht.

    Die Verwaltung von Vonovia in Bochum
    Vonovia darf Mieter nicht zur unternehmenseigenen Stromabnahme zwingen (Archivbild). (picture alliance / Bernd Thissen)
    Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds das Oberlandesgericht Hamm. Das Urteil erfolgte demnach bereits gestern. Darin heißt es, Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia dürften einen Mietvertrag nicht zum "Vehikel" machen, um Mieter an einen bestimmten Anbieter zu binden.
    Der Mieterbund hatte geklagt, weil in den Verträgen von Vonovia automatisch ein Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abgeschlossen werden musste. Die beanstandete Klausel dürfe nun nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendet werden. Betroffene Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln, hieß es. 
    (Az. I-30 UKl 1/25)
    Diese Nachricht wurde am 10.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.