
Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds das Oberlandesgericht Hamm. Das Urteil erfolgte demnach bereits gestern. Darin heißt es, Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia dürften einen Mietvertrag nicht zum "Vehikel" machen, um Mieter an einen bestimmten Anbieter zu binden.
Der Mieterbund hatte geklagt, weil in den Verträgen von Vonovia automatisch ein Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abgeschlossen werden musste. Die beanstandete Klausel dürfe nun nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung verwendet werden. Betroffene Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln, hieß es.
(Az. I-30 UKl 1/25)
Diese Nachricht wurde am 10.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
