Gericht bestätigt
Studierende haben kein Anrecht auf Bürgergeld

Studierende haben kein Anrecht auf den Bezug von Bürgergeld.

    Antrag auf Bürgergeld in Deutschland
    Wer studiert, hat kein Anrecht auf Bürgergeld (Archivbild). (picture alliance / Zoonar / stockfotos-mg)
    Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gilt dies auch unabhängig davon, ob man Vorlesungen besucht. Geklagt hatte ein 37-Jähriger aus Münster, der 2012 ein Musikstudium abgeschlossen hatte, jedoch im Berufsleben nicht dauerhaft Fuß fassen konnte. Seit 2018 bezog er Bürgergeld und schrieb sich für ein Zweitstudium an der Universität Osnabrück ein. Nachdem das Amt durch die Kontoauszüge des Mannes auf die Zahlung von Studiengebühren aufmerksam wurde, hob es die Leistungsbewilligung auf und erhielt dafür nun Recht.
    Die von der Behörde geforderte Rückzahlung von 2.400 Euro hingegen muss er nicht leisten. In der Urteilsbegründung hieß es, das Amt habe ihn nicht frühzeitig auf die Rechtslage hingewiesen, als er seine Pläne für ein Studium offenbart habe.
    Diese Nachricht wurde am 16.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.