USA
Supreme Court macht Weg für Trumps umstrittene Briefwahl-Regeln frei

Ein Dekret von US-Präsident Trump zur Einschränkung der Briefwahl kann vorerst in Kraft treten.

    Feature / Symbol: US-Briefwahlunterlagen 10/20 lips Briefwahl-Unterlagen zur US-Wahl am 3. November 2020 USA Amerika amerikanische Politik Wahl Präsidentschaftswahl Wahlen 03.11.2020 Kandidaten Kandidat Präsident Präsidentschaftskandidat wählen Wahlberechtigte Wahlberechtigung wahlberechtigt Stimmabgabe Wahlzettel Stimmzettel Zettel Unterlagen Papier Briefwahl Brief Republikaner Demokraten Senat Repräsentanten Repräsentantenhaus Vereinigte Staaten Stift ankreuzen ankreuzend Kreuz machen Umschlag Rücksendeumschlag Absentee Politics official mail mail-in ballot general election West Deptford Township, New Jersey quer *** Feature Symbol US letter ballot papers 10 20 lips letter ballot papers U.S. election on November 3, 2020 U.S. Am
    US-Präsident Trump behauptet, dass die in den USA beliebte Briefwahl mit für Wahlbetrug verantwortlich sei. (www.imago-images.de)
    Das entschied der Oberste Gerichtshof der USA und gab einem Eilantrag der Regierung statt. Trump hatte im März unter anderem verfügt, dass die amerikanischen Behörden eine Liste der wahlberechtigten Bürger in jedem Bundesstaat erstellen müssen. Briefwahlunterlagen sollten dann nur noch Personen erhalten, die auf dieser Liste stehen. Gegen Trumps Dekret klagten 23 Bundesstaaten und der Hauptstadtbezirk Washington und bekamen in Vorinstanzen Recht. Der Oberste Gerichtshof hob die Blockade des Dekrets nun auf, betonte aber, in der Sache noch keine Entscheidung getroffen zu haben.
    Ob die Änderungen bei den Zwischenwahlen im November wirksam werden, ist unklar. Es wird erwartet, dass weitere Klagen eine Umsetzung weiter verzögern. Präsident Trump behauptet immer wieder, dass die Briefwahl fälschungsanfällig sei, ohne Belege dafür anzuführen. Kritiker sehen in der Maßnahme den Versuch, bestimmte Wähler, von denen angenommen wird, dass sie eher demokratisch wählen, auszuschließen.
    Diese Nachricht wurde am 25.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.