
Die Vereinbarung sieht im Einzelnen eine erste Gehaltserhöhung von 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026 - mindestens 100 Euro - vor. Eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent soll es ab dem 1. März 2027 geben. Eine dritte Erhöhungsschritt um 1,0 Prozent ist ab dem 1. Januar 2028 geplant. Die Entgelte für Nachwuchskräfte steigen in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro.
Erhöhung der Zulagen für Schichtdienste
Vereinbart wurde darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Zulage für Schichtdienste steigt auf monatlich 100 Euro, für das Pflegepersonal in Krankenhäusern ebenfalls auf 100 Euro. Die Wechselschichtzulage steigt auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern auf 250 Euro.
Auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst konnte erstmals tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden, sofern nicht zeitlich ausgeglichen, bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.
Angleichung der Regelungen in Ost- und Westdeutschland
Die Arbeitsbedingungen im Ostdeutschland sollen den West-Regelungen angeglichen werden, sowohl beim Kündigungsschutz als auch bei der Verringerung der Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena.
Der Abschluss beendet nach drei Verhandlungsrunden den Tarifkonflikt der Bundesländer. Ausgenommen ist Hessen, das einen eigenen Tarifvertrag hat. Der Abschluss gilt unmittelbar für 925.000 Tarifbeschäftigte. Insgesamt sind 2,2 Millionen Beschäftigte der Länder betroffen.
Diese Nachricht wurde am 14.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
