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Tarifkonflikt bei der Bahn
CSU will Zwang zur Schlichtung

Was tun, damit es künftig nicht mehr zu solchen Rekordstreiks wie jetzt bei der Bahn kommt? Die CSU pocht auf verpflichtende Schlichtungsverfahren. Doch die SPD will an das für den Bundestag in dieser Woche geschnürte Tarifeinheitsgesetz nicht mehr ran.

Von Katharina Hamberger | 19.05.2015
    Zwei leere Gleise der Deutschen Bahn
    "Eine Schlichtung kann man nicht erzwingen." (imago / STPP)
    Im politischen Berlin werden in Anbetracht der aktuellen Entwicklung erneut Überlegungen laut, einen Zwang zur Schlichtung einzuführen. Vor allem die CSU geht hier nach vorne. Generalsekretär Andreas Scheuer ließ mitteilen, die CSU fordere: Bei Streiks in besonders sensiblen Bereichen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur müsse es in Zukunft ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren geben. Im Streikfall müssten verpflichtende Notdienstpläne vereinbart werden, die eine Mindestversorgung der Bevölkerung sicherstellten. Damit ist Scheuer auf der Linie seines Vorgängers auf dem Posten des CSU-Generalsekretärs, dem jetzigen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Auch wenn dieser sich, wie auch schon beim vergangenen Streik der GDL, auch heute nicht ganz so deutlich äußern will:
    "Ich habe in der Vergangenheit schon betont, dass ich Sympathie dafür habe, dass wir Regeln überlegen, mit denen man aus so einer schwierigen Situation, die erheblich zu Belastung von Dritten führt, dass man dafür Lösungen anbietet. In der Diskussion sind Fragen, wie Fristen zur Streikankündigung, obligatorische Schlichtungsverfahren oder die Frage eines Kernnetzes. Das ist aber nichts, was zur aktuellen Lösung des Streiks beitragen wird."
    "Tarifeinheitsgesetz ist verfassungmäßig"
    Etwas vorsichtiger äußern sich die Sozialdemokraten. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD sieht vor allem nicht die Notwendigkeit dafür, noch aus aktuellem Anlass das Tarifeinheitsgesetz zu ändern, dass am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll:
    "Ich glaube nur, dass das Tarifeinheitsgesetz ein Stadium erreicht hat, bei dem es verfassungsgemäß ist. Darüber hinaus gehende Forderungen werden erhebliche verfassungsmäßige Probleme aufwerfen."
    Durch das Gesetz soll in Zukunft, wenn sich die einzelnen Gewerkschaften die eine Beschäftigtengruppe innerhalb eines Betriebes vertreten nicht einigen, der Tarifvertrag gelten, den die Gewerkschaft aushandelt, der die meisten Arbeitnehmer angehören. Es ist allerdings umstritten, ob Gabriel damit recht hat, wenn er behauptet, dass Gesetz sei in seiner jetzigen Form verfassungskonform. Zudem ist es wohl auch ein Grund für die Auseinandersetzung zwischen Bahn und GDL. Kein Grund aber für die Große Koalition, noch mal an dieses Gesetz dran zu gehen. Unionsfraktionschef Volker Kauder:
    "Von diesem Gesetz erwarten einige, dass es die im Augenblick stehenden Konflikte bei der Bahn löst. Das kann dieses Gesetz aber nicht erreichen, da das Gesetz nicht in das Streikrecht eingreift, können wir auch für bestehende Tarifkonflikte keine Lösung bieten. Wenn Herr Weselsky behauptet, dass das Tarifgesetz ein Grund für ihn zum Streik sei, ist das nicht zutreffend."
    Opposition fordert Rückzug des Gesetzentwurfs
    Die Opposition hingegen sieht das genau anders, fordert, dass die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zurückzieht. Dieser würde den Konflikt zwischen Bahn und GDL verschärfen:
    "Weil dieser Tarifkonflikt hat ja die Besonderheit, dass es eben nicht wie bei anderen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter um Lohnhöhe oder Arbeitszeit geht. Sondern hier geht es um das Recht einer Gewerkschaft, für alle ihre Mitglieder, in dem Fall also nicht nur die Lokführer, sondern auch die Lokrangierführer und das Zugpersonal überhaupt Tarifverträge abschließen zu dürfen."
    Sagte Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen, unserem Hauptstadtstudio. Und auch von einer Forderung nach einem Zwang zur Schlichtung hält Gastel nichts:
    "Eine Schlichtung kann man nicht erzwingen. Würde man versuchen, sie zu erzwingen, wäre der Erfolg von vornherein äußerst fragwürdig."
    Zudem bezweifelt Gastel, dass ein gesetzlicher Zwang zur Schlichtung verfassungskonform sein würde.