
Auch in der schottischen Hauptstadt Edinburgh war zu einer Demonstration aufgerufen worden. Die Kundgebungen sind die Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Mittwoch. Demnach gilt im britischen Gleichstellungsgesetz eine Frau nur dann als Frau, wenn sie biologisch weiblich geboren wurde. Eine trans Person mit einer Bescheinigung, die sie als weiblich ausweist, sei hingegen nicht als Frau im Sinne des Gleichstellungsgesetzes zu betrachten.
Dem Gerichtsprozess war ein jahrelanger Streit zwischen der schottischen Regionalregierung und einer Frauenrechtsgruppe vorangegangen.
Diese Nachricht wurde am 19.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.