
Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlands in Saarlouis festgelegt und damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Betroffen ist der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken. Dort war die AfD vom zuständigen Wahlausschuss ausgeschlossen worden, weil die Partei zwei konkurrierende Listen eingereicht hatte. Aus Sicht des Gerichts hätte aber eine der beiden Listen für ungültig und die andere für gültig erklärt werden müssen. Auch im Regionalverband Saarbrücken muss die Wahl wiederholt werden.
Diese Nachricht wurde am 27.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
