
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die entsprechende Beschwerde eines Unternehmens für unzulässig. Als Grund führte das Gericht Formfehler an. Demnach hätte sich die Firma erst nach einem abgelehnten Antrag der Naturschutzbehörde an das Gericht wenden können.
Das Land Niedersachsen hatte vor zwei Jahren aus Naturschutzgründen den Abbau von Torf verboten und Übergangsregelungen geschaffen. Das betroffene Unternehmen erhielt zwar Abbaugenehmigungen, wandte sich aber gleichzeitig an das Verfassungsgericht, weil es seine Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit verletzt sah.
(Az. 1 BvR 2681/24)
Diese Nachricht wurde am 04.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
