
Autoritäre Staaten verfolgen Oppositionelle, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten oft auch im Ausland – was als transnationale Repression bezeichnet wird. Ein besonders drastisches Beispiel in Deutschland ist der sogenannte Tiergartenmord: 2019 erschoss ein russischer Agent in der Berliner Parkanlage einen Georgier.
Meist tritt die Repression jedoch weniger offen und gewaltsam zutage. Sie reicht von Überwachung bis hin zu Drohungen und Einschüchterungsversuchen, auch gegenüber Angehörigen. Für die Staaten, in denen sie stattfindet, bedeutet sie gleichzeitig einen Eingriff in die eigene Souveränität.
In Deutschland hat die schwarz-rote Bundesregierung den Umgang mit transnationaler Repression bereits verbessert. Doch sie nennt selbst noch vorhandene Defizite. Auch Experten sehen weiteren Verbesserungsbedarf.
Inhalt
- Transnationale Repression: Verfolgung von Kritikern im Ausland
- Das Ausmaß transnationaler Repression: ein enormes Dunkelfeld
- Ziele transnationaler Repression: Drohungen und hybride Kriegsführung
- Wie Deutschland transnationale Repression bekämpft: Hotline und Gesetzgebung
- Bundesinnenministerium sieht Defizite beim Umgang mit transnationaler Repression
Transnationale Repression: Verfolgung von Kritikern im Ausland
Der Begriff "transnationale Repression" meint Maßnahmen autoritärer Regierungen gegen Kritikerinnen und Kritiker im Ausland. Sie richten sich besonders gegen Exil-Oppositionelle, Journalisten oder Menschenrechtsanwälte.
Nach Angaben von Betroffenenverbänden zählen China, Russland, die Türkei, Iran, Ägypten und Vietnam zu den Staaten, von denen in Deutschland besonders häufig derartige Maßnahmen ausgehen.
Oft beginnt die Repression mit Drohungen und Beleidigungen über Messenger-Dienste und in sozialen Netzwerken. Es gibt dokumentierte Fälle beispielsweise von Rufmord, Verleumdung oder dem heimlichen Aufspielen von Spähsoftware auf Smartphones und Computern. Besonders schwere Fälle enden mit Entführung oder sogar Mord.
Solch ein Fall ist der sogenannte Tiergartenmord. Im August 2019 wurde im Berliner Tiergarten ein tschetschenischstämmiger Georgier erschossen. Der Täter, der russische Agent des Geheimdienstes FSB Wadim Krassikow, wurde 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im August 2024 kam Krassikow im Zuge eines Gefangenenaustauschs frei.
Typischer für transnationale Repression sind jedoch weniger spektakuläre Fälle, zum Beispiel der der ägyptischen Journalistin Basma Mostafa. Sie erhielt in Deutschland politisches Asyl. Im Juli 2022 protestierte sie während eines Staatsbesuchs des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi vor dem Kanzleramt. Überwachungskameras dokumentierten, wie ein Mann auf sie zustürmt. Er habe sie geschlagen und ihren Arm verdreht, erinnert sich Mostafa. Laut Polizei handelte es sich bei dem Mann nach Auskunft eines zweiten Mannes um einen Mitarbeiter der ägyptischen Botschaft in Deutschland.
Häufig bleibt transnationale Repression aber unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit. Etwa wenn Polizeibeamte im Heimatland Verwandte subtil unter Druck setzen.
Das Ausmaß transnationaler Repression: ein enormes Dunkelfeld
Der Jahresbericht 2025 der NGO Freedom House dokumentiert weltweit 1375 Fälle transnationaler Repression seit 2014. Erfasst werden dafür ausschließlich Fälle physischer Gewalt, die sich durch mehrere glaubwürdige Quellen bis hin zu Gerichtsurteilen auf staatliche Akteure aus dem Ausland zurückführen lassen.
Beobachter gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Beispielsweise, weil Betroffene im Exil den Kontakt zu Behörden scheuen, oder weil die Art der Repression unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit bleibt. Oftmals setzen autoritäre Regierungen aber auch auf Mittelsmänner, so genannte Proxys, die für sie gegen unliebsame Oppositionelle vorgehen. Dann ist die Beweisführung, dass dahinter eine Regierung steht, oftmals unmöglich.
International erfährt das Thema inzwischen zunehmend Aufmerksamkeit. Die G7-Staaten warnten 2025 erstmals ausdrücklich, diese Form der Einmischung untergrabe die staatliche Souveränität betroffener Länder und verstoße gegen Völkerrecht.
Ziele transnationaler Repression: Drohungen und hybride Kriegsführung
Mit transnationaler Repression wollten Staaten vor allem eine Botschaft an Oppositionelle und Dissidenten senden, erklärt der Ex-Geheimdienstmitarbeiter Gerhard Conrad: „Ihr seid nirgendwo sicher.“
Zugleich sendeten solche Taten ein Signal an die betroffenen Staaten. Sie zeigten, dass ihr Gewaltmonopol gebrochen werden könne durch Kräfte von außen, so Conrad. Das sei ein Element hybrider Kriegsführung.
Wie Deutschland transnationale Repression bekämpft: Hotline und Gesetzgebung
In Deutschland hat sich bei der Bekämpfung transnationaler Repression zuletzt einiges getan. Das Bundesinnenministerium veröffentlichte unter anderem einen Leitfaden für Betroffene und nimmt Hinweise über eine Telefon-Hotline entgegen.
Im Januar 2026 beschloss der Bundestag mit Regierungsmehrheit die Einführung des Paragrafen 87a Strafgesetzbuch. Dieser stellt die “Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit” unter Strafe. Deutschland will so handlungsfähiger werden, gegen Staaten und ihre Helfer, die in Deutschland lebende Kritiker, Oppositionelle oder andere Schutzsuchende einschüchtern oder unter Druck setzen.
Bundesinnenministerium sieht Defizite beim Umgang mit transnationaler Repression
Trotz der Fortschritte beim Umgang mit transnationaler Repression sieht das Bundesinnenministerium weiteren Handlungsbedarf und hat Defizite beim Schutz von Oppositionellen und Regimekritikern eingeräumt. Das geschah in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion aus dem April 2026. Darin heißt es etwa, in Deutschland gebe es weder eine „zentrale Beratungsstelle“ noch eine „zentrale Meldestelle“ für Betroffene. Zudem sei eine automatisierte Auswertung entsprechender Straftaten „aktuell noch nicht möglich“.
Für den Juristen Fabian Krause liegt genau darin ein zentrales Problem. Entscheidend sei deshalb eine „flächendeckende Erfassung von Fällen transnationaler Repressionen“. Nur so lasse sich das Ausmaß des Phänomens verlässlich bestimmen.
Onlineartikel: Annette Bräunlein; Radiobeitrag: Florian Guckelsberger













