
Bundesgeschäftsführerin Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 könne mit diesem Gesetz nicht erreicht werden. Sie kritisierte, dass kein Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen vorgesehen ist. Nach Metz' Angaben bereitet die Umwelthilfe eine Verfassungsbeschwerde vor, die im September eingereicht werden soll.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist eine Überarbeitung des zuvor von der damaligen Ampel-Regierung beschlossenen Heizungsgesetzes. Dessen Kern fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Diese Nachricht wurde am 03.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
