
Union und SPD einigten sich auf eine gesetzlich vorgegebene Mindestinvestitionsquote. Sie soll acht Prozent des jährlichen Umsatzes betragen, wie Kulturstaatsminister Weimer mitteilte. Wenn Anbieter zwölf Prozent oder mehr investieren, dürfen sie von bestimmten gesetzlichen Vorgaben abweichen, etwa Quoten für deutschsprachige Produktionen.
Der Kompromiss sichere Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen, hieß es.
Die Regelungen sind Teil einer umfassenden Reform der deutschen Filmförderung, für die im Bundeshaushalt nun zusätzliche 120 Millionen Euro freigegeben werden.
Diese Nachricht wurde am 05.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
