
Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Müller sagte im Deutschlandfunk, die Opposition habe im parlamentarischen Verfahren ausreichend Gelegenheit gehabt, sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Die Linksfraktion hatte zuvor nach eigenen Angaben Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie will verhindern, dass der Bundestag noch vor der Sommerpause über das Gesetz abstimmt.
Zur Begründung hieß es, man sehe die Rechte der Abgeordneten eingeschränkt. Die klimapolitische Sprecherin der Linksfraktion, Bock, kritisierte unter anderem fehlende Berechnungen zur Klimawirkung. Unionsfraktions-Vize Müller betonte, man habe alle verfassungsrechtlichen Fragen sorgfältig bewertet.
Das sogenannte Heizungsgesetz, das eigentlich Gebäudemodernisierungsgesetz heißt, soll den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter erlauben. Gleichzeitig soll aber der Anteil CO2-neutraler Brennstoffe bis 2040 erhöht werden.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
