Nach CSD-Anschlag
Unionsfraktionschef Frei gegen expliziten Schutz sexueller Identität im Grundgesetz

Unionsfraktionschef Frei hat sich dagegen ausgesprochen, ein Verbot von Diskriminierung wegen der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern.

    Das Foto zeigt Unionsfraktionschef Thorsten Frei .
    Unionsfraktionschef Thorsten Frei (Sebastian Gollnow / dpa / Sebastian Gollnow)
    Nach dem islamistisch motivierten Anschlag auf den Berliner Christopher-Street-Day verstehe er den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es würde aber die Verfassung überfrachten, wenn man ein derartiges Verbot in ihr aufnehmen würde. Zudem verbiete bereits Artikel 3 des Grundgesetzes "Diskriminierung jeglicher Art", was auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt habe. Mehr Sichtbarkeit für queere Menschen schaffe man so nicht, erklärte Frei.
    Bei dem Terroranschlag am 25. Juli war der Attentäter mit einem Auto in eine Menschengruppe gefahren. Eine Frau wurde getötet; es gab 31 teils schwer Verletzte. Anschließend prallte er mit seinem Fahrzeug an einen Baum. Bei einem versuchten Zugriff wurde er von der Polizei erschossen.
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.