
Darauf einigten sich die Teilnehmer zum Abschluss einer Konferenz im brasilianischen Campo Grande. In die Liste aufgenommen wurden unter anderem die Schneeeule, die Hudsonschnepfe und der Große Hammerhai.
Die Vertragsparteien des UNO-Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten - CMS - sind rechtlich zum Schutz der Tiere und deren Lebensräumen verpflichtet.
Laut einem aktuellen Bericht ist fast jede vierte von der CMS gelistete wandernde Tierart vom Aussterben bedroht.
Diese Nachricht wurde am 29.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
