
Türk erklärte, der in erster Lesung gebilligte Entwurf sei für das internationale Recht auf mehreren Ebenen ein Schlag ins Gesicht. Das Gesetz sieht die Todesstrafe für Tötungsdelikte an Israelis vor, die aus "rassistischen Motiven" begangen werden. Türk äußerte Bedenken im Hinblick auf die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, warnte aber auch vor Diskriminierung. Nach Einschätzung des UNO-Menschenrechtskommissars wird das Gesetz nur in Verfahren gegen Palästinenser Anwendung finden.
Die Todesstrafe kann in Israel derzeit etwa bei Verrat und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt werden, wird aber nicht vollstreckt.
Diese Nachricht wurde am 02.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
