
Auch eine Debatte über die iranischen Angriffe auf Staaten am Persischen Golf ist angemeldet. Die 47 Mitgliedstaaten des UNO-Menschenrechtsrats sollen die Wahrung der Rechte überprüfen. Bei Verstößen kann das Gremium betroffene Länder oder Institutionen zwar verurteilen, aber nicht sanktionieren. Die Mitgliedsstaaten werden von der Vollversammlung der Vereinten Nationen für jeweils drei Jahre gewählt. Grundlage ist ein geografischer Schlüssel, Deutschland ist zurzeit nicht dabei.
Teilweise sind auch Länder, denen selbst Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, Mitglied im Rat - darunter China, Kuba und Äthiopien.
Diese Nachricht wurde am 15.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
